Im Grundsatz sind sogenannte «Reklameanlagen» bewilligungspflichtig. Die Baugesetze unterscheiden sich aber regional massiv, weshalb eine lokale Abklärung immer sinnvoll ist.
Im Grundsatz sind sogenannte «Reklameanlagen» bewilligungspflichtig. Die Baugesetze unterscheiden sich aber regional massiv, weshalb eine lokale Abklärung immer sinnvoll ist.